Hauskauf und Umbau in Ungarn (Ingatlan):
Über ungarisches Baurecht, Genehmigungen und Praxisleitfaden
Warum dieser Leitfaden?
Ungarn lockt mit guten Lebenshaltungskosten, einem aktiven Immobilienmarkt und viel Lebensqualität – vom Balaton bis Budapest. Doch wer in Ungarn ein Haus kaufen und umbauen will, bewegt sich im Gefüge aus nationalem Baurecht, lokalen Bebauungsregeln und formalen Anforderungen an den Kaufvertrag.
Dieser Leitfaden bündelt die wichtigsten Punkte – von Tulajdoni lap (Grundbuchauszug) über HÉSZ (lokale Bauordnung) bis hin zu den neuen Architektur- und Bauvorschriften (Act C of 2023, „HAA“) und dem zugehörigen Dekret 280/2024 (TÉKA). Ziel: rechtssicher planen, Überraschungen vermeiden und den Umbau erfolgreich genehmigen und umsetzen.
Wichtiger Hinweis: Keine Rechts- oder Baurechtsberatung
Dieser Beitrag ist eine praxisorientierte Anleitung und versteht sich ausdrücklich nicht als
Rechtsberatung oder Baurechtsberatung. Er kann und will eine individuelle Beratung durch
qualifizierte Fachleute nicht ersetzen.
Ziel ist es, Ihnen einen Überblick zu geben, an welche Behörden und Institutionen Sie sich in Ungarn wenden
können und – je nach Projekt – müssen, wenn Sie kaufen, bauen oder umbauen möchten:
Typische Anlaufstellen (je nach Vorhaben)
- Gemeinde (Önkormányzat): Lokale Bau- und Nutzungsregeln (HÉSZ), Bebauungsplan, ortsbildbezogene Vorgaben.
 - Zuständige staatliche Bau-/Verwaltungsbehörden (Kormányhivatal/Járási Hivatal): Verfahren und Bescheide im Bau- bzw. Genehmigungsprozess.
 - Landamt/Grundbuch (Földhivatal): Grundbuchauszug (Tulajdoni lap), Eintragungen und Lastenprüfung.
 - Architekten- bzw. Ingenieurkammern: Hilfe bei der Suche nach registrierten Planern (építész) und Bauingenieuren.
 - Fachbehörden nach Lage des Objekts: z. B. Denkmalschutz, Brandschutz, Umwelt/Naturschutz.
 - Versorger und Netzbetreiber: Wasser/Abwasser, Strom, Gas, Telekom (Anschlüsse, Leitungsrechte, Kapazitäten).
 - Anwälte (ügyvéd): Kaufvertrag, Treuhand, Grundbuchsantrag, rechtliche Due Diligence.
 
Was Sie aus diesem Beitrag mitnehmen sollten
- Er ersetzt keine Einzelfallprüfung durch Architekt/Ingenieur und Rechtsanwalt.
 - Er hilft Ihnen, die richtigen Stellen zu identifizieren und die Reihenfolge der Schritte besser zu planen.
 - Für verbindliche Auskünfte sind stets die zuständigen Behörden und zugelassenen Fachleute maßgeblich.
 
Rechtlicher Hinweis: Alle Inhalte wurden mit Sorgfalt erstellt, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und rechtliche Verbindlichkeit. Der Beitrag kann und will keine Rechtsberatung ersetzen.
Grundlagen: Eigentumserwerb & Kaufprozess
Wer darf in Ungarn Immobilien kaufen?
- EU-Bürger können Wohnimmobilien in Ungarn in der Regel frei erwerben. Besondere Beschränkungen gelten vor allem für landwirtschaftliche Flächen (Ackerland).
 - Nicht-EU-Bürger benötigen je nach Konstellation eine behördliche Genehmigung für den Eigentumserwerb. Unabhängig davon sind aufenthaltsrechtliche Fragen (z. B. Investoren- oder Aufenthaltsgenehmigungen) gesondert zu betrachten.
 
Kaufprozess in der Praxis
- Objektsuche über Portale, Makler oder Direktkontakte.
 - Rechtsberatung frühzeitig einbinden: In Ungarn sind Formvorgaben streng, zudem besteht faktisch die Pflicht zur anwaltlichen Gegenzeichnung (bzw. notarielle Beurkundung als Alternative).
 - Reservierung/Vorvertrag (optional) – mit klaren Konditionen und Fristen.
 - Hauptkaufvertrag (schriftlich, ügyvédi ellenjegyzés) und Eintragung im Grundbuch.
 - Übergabe, Besitz- und Nutzenwechsel nach Bedingungen des Vertrags.
 
Formalien: Ohne Anwalt geht es nicht
Für die Eintragung des Eigentums im Grundbuch ist rechtlich zwingend ein formwirksam erstellter und anwaltlich gegengezeichneter Kaufvertrag (oder eine notarielle Urkunde) erforderlich. Die Gegenzeichnung bestätigt, dass die Parteien unterschrieben haben, der Inhalt rechtmäßig ist und den Willen der Parteien korrekt wiedergibt. Ein ohne Anwalt eingereichter Antrag auf Eigentumseintragung wird vom Landamt zurückgewiesen. Zudem übernimmt der Anwalt die Grundbuchprüfung (z. B. über elektronische Systeme wie TAKARNET) und die Antragstellung.
Der Grundbuchauszug (Tulajdoni lap)
Der Tulajdoni lap ist das maßgebliche Dokument, das Eigentümer, Belastungen (z. B. Hypotheken, Dienstbarkeiten) und andere rechtserhebliche Tatsachen enthält. Es gibt verschiedene Formen (aktueller Auszug, vollständiger Auszug). Originale und elektronische beglaubigte Kopien erhält man bei den zuständigen Landämtern; auch Gebühren für e-authentische und nicht-authentische Kopien sind geregelt.
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Baurecht in Ungarn: Nationaler Rahmen und lokale Regeln
Neues Architekturgesetz (Act C of 2023) und TÉKA
Mit dem Act C of 2023 on Hungarian Architecture (HAA) hat Ungarn den Rechtsrahmen für Architektur, Planung und Bauen umfassend modernisiert. Das Gesetz stärkt Qualitäts- und Nachhaltigkeitsanforderungen, präzisiert Rollen von Architekten, Gemeinden und Behörden und ordnet Verfahrenswege neu. Flankiert wird es durch das Government Decree 280/2024 (IX.30.), das als TÉKA die allgemeinen Siedlungs- und Bauanforderungen vorgibt.
Zweistufiges System: National & lokal
- National: HAA und TÉKA setzen den Rahmen (z. B. Anforderungen an Verfahren, Grundsätze der Siedlungs- und Bauplanung).
 - Lokal: Jede Gemeinde (Önkormányzat) bestimmt über örtliche Bauvorschriften und Bebauungspläne (u. a. HÉSZ) die Nutzung von Flächen, Höhenbegrenzungen, Gestaltungsvorgaben, Grünflächenanteile und die Einordnung in das Ortsbild.
 
Für jede Umbau- oder Erweiterungsmaßnahme ist daher die Kongruenz mit dem lokalen Planungsrecht entscheidend.
Umbau & Erweiterung: Was ist genehmigungspflichtig?
Typisch genehmigungspflichtig sind Nutzungsänderungen, Erweiterungen der Grundfläche, Aufstockungen, Fassaden- und Erscheinungsänderungen sowie Maßnahmen an denkmalgeschützten oder in Schutzzonen gelegenen Gebäuden.
Ungarns E-Government-Systeme (ÉTDR, OÉNY, E-Bautagebuch) strukturieren die digitale Antragstellung und die Dokumentation der Bauausführung.
Architekt, Bauingenieur, Anwalt – wer macht was?
- Architekten (ungarische Registrierung erforderlich) erstellen die genehmigungsfähigen Pläne, reichen Unterlagen ein, begleiten Verfahren.
 - Bauingenieure verantworten Statik, Technik, Details der Ausführung.
 - Rechtsanwälte prüfen Verträge, Verfahrenssicherheit und kommunale Vorgaben; bei Kauf/Grundbuch unabdingbar.
 
Empfehlung: Ziehen Sie spätestens vor Vertragsabschluss Architekt/Bauingenieur hinzu, wenn ein Umbau geplant ist – die Bauämter verlangen regelmäßig konkrete, prüffähige Unterlagen.
Verfahrenswege: Baugenehmigung & Anzeige
Das neue Recht differenziert im Kern zwischen klassischer Baugenehmigung und bestimmten Anzeigeverfahren, wobei die bisherigen „einfachen Anzeigen“ neu geordnet wurden. Welche Schiene greift, hängt von Art und Umfang des Vorhabens ab. Maßgeblich ist dabei die Übereinstimmung mit HÉSZ/TÉKA und sonstigen Sondervorschriften (z. B. Denkmalschutz).
Digitale Verfahren & Nachweise
- ÉTDR (elektronische Bau- und Denkmalschutzverfahren): Einreichung, Kommunikation mit der Behörde, Formulare.
 - OÉNY / E-Bautagebuch (E-napló): Rechtssichere Dokumentation der Bauausführung.
 - E-közmű: Koordination mit Leitungs- und Netzbetreibern, Leitungsauskunft und Plankoordination.
 
Vor dem Kauf: Baurechtliche Prüfung Schritt für Schritt
- Unterlagen zusammentragen: Aktueller Tulajdoni lap (ggf. „e-authentisch“), Lageplan/Katasterauszug, vorhandene Bestandspläne, aussagekräftige Fotos, kurze Vorbeschreibung des geplanten Umbaus.
 - Gemeinderecht prüfen: HÉSZ, Bebauungsplan, gestalterische Vorgaben, Höhen-/Dichtebeschränkungen, Abstandsflächen, Grünanteile.
 - Vorprüfung durch Fachleute: Architekt/Bauingenieur beurteilt Machbarkeit, abstimmungsbedürftige Punkte, notwendige Gutachten (Statik, Brandschutz, Energie, Denkmal).
 - Vorgespräch mit der Gemeinde: Frühzeitig klären, ob das Vorhaben grundsätzlich akzeptiert wird, welche Unterlagen erwartet werden und ob Sondergenehmigungen nötig sind.
 - Vertragliche Absicherung: Im Kaufvertrag Rücktritts-/Anpassungsklauseln für den Fall, dass die Gemeinde den Umbau nicht genehmigt oder nur mit unzumutbaren Auflagen.
 
Kaufvertrag: Inhalte & Schutzklauseln
- Exakte Objektbezeichnung (Flurstücke, Baujahr, Flächen, Nutzung, etwaige Nebenanlagen).
 - Rechtsmängelfreiheit/Lastenfreiheit mit Stichtag und Nachweisführung.
 - Genehmigungsklausel (aufschiebende Bedingung): Kaufpreisfälligkeit/Closing erst nach Erteilung der Baugenehmigung oder verbindlicher gemeindlicher Zustimmung zum Umbau.
 - Zahlungsmodalitäten (ggf. Treuhand), Übergabe (Zustand, Protokoll), Dokumentation (Bestandspläne, Nachweise, Energieausweis).
 - Sprachfassung & Auslegung (Ungarisch maßgeblich; beglaubigte Übersetzung/zweisprachige Fassung sinnvoll).
 
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Genehmigung & Bauausführung
- Einreichung der Planunterlagen über ÉTDR bzw. nach Vorgaben der Behörde (elektronisch, fristgebunden, vollständige Unterlagen).
 - Prüfung durch die Gemeinde: Übereinstimmung mit HÉSZ/TÉKA, Ortsbild, technische Anforderungen, evtl. Beteiligung weiterer Fachbehörden (Denkmalschutz, Umwelt, Brandschutz).
 - Bescheid: Genehmigung mit Auflagen, Ablehnung oder Anerkenntnis im Anzeigeverfahren.
 - Ausführung mit E-Bautagebuch; beauftragte Unternehmen müssen die einschlägigen Vorschriften erfüllen.
 - Abschluss: Fertigstellungs-/Nutzungsfreigabe, Übernahme, ggf. Anpassungen im Grundbuch (z. B. geänderte Nutzfläche).
 
Besonderheiten
- Schutzgebiete/Denkmal: Zusätzliche Genehmigungen nötig, striktere Gestaltungsregeln.
 - Nutzungsänderung (Wohnen → Ferienvermietung etc.): Erfordert häufig separate Zulassungen.
 - Formfehler vermeiden: Unvollständige Einreichungen verzögern das Verfahren; ohne Genehmigung zu bauen, führt zu Bußgeldern oder Rückbau.
 
Deutschsprachige Expertise finden
In Regionen mit hoher Auslandsnachfrage – Balaton, Budapest, Westungarn – existiert ein Netzwerk aus deutschsprachigen Architekten, Ingenieuren und Anwälten. Gute Anlaufstellen sind lokale Architektenkammern und auf Immobilienrecht spezialisierte Kanzleien.
Stolperfallen – und wie Sie sie umgehen
| Problem | Auswirkung | Prävention | 
|---|---|---|
| Keine Prüfung von HÉSZ/TÉKA | Umbau unzulässig oder nur mit harten Auflagen | Vorabprüfung durch Architekt, Vorgespräch mit Gemeinde | 
| Formfehler im Kaufvertrag | Grundbucheintragung scheitert | Anwaltliche Gegenzeichnung, vollständige Unterlagen | 
| Belastungen im Grundbuch übersehen | Hypotheken, Dienstbarkeiten, Vorkaufsrechte | Aktuellen Tulajdoni lap prüfen, anwaltliche Due Diligence | 
| Baubeginn ohne Genehmigung | Bußgelder, Baustopp, Rückbau | Rechtzeitig Antrag/Anzeige, E-Bautagebuch führen | 
| Sprach- & Kommunikationsprobleme | Missverständnisse, Verzögerungen | Deutschsprachige Fachleute beauftragen, zweisprachige Verträge | 
Kosten, Zeit & Praxis
- Nebenkosten neben dem Kaufpreis: Anwaltskosten, Grundbuch- und Amtsgebühren, ggf. Grunderwerbsteuer, Übersetzungen, Gutachten.
 - Planen Sie Puffer ein: Genehmigungen in Ungarn brauchen Zeit, insbesondere bei Nutzungsänderungen oder Schutzbereichen.
 - Wertschöpfung durch genehmigten Umbau: Rechtssicher modernisierte Immobilien sind marktattraktiver und leichter zu veräußern.
 
Konkrete Checkliste (zum Anpassen)
- Aktueller Tulajdoni lap (aktuelle/volle Kopie) und Katasterplan besorgt
 - HÉSZ & Bebauungsplan gesichtet; Vorprüfung durch Architekt
 - Gemeinde kontaktiert (Vorgespräch, Anforderungen, Fristen)
 - Kaufvertrag mit Genehmigungsklausel und Treuhandzahlung
 - Einreichfertige Pläne/Unterlagen im ÉTDR vorbereitet
 - E-Bautagebuch (E-napló) und Ausführungspartner organisiert
 - Abschluss- & Nutzungsfreigabe sowie Unterlagenarchiv vorbereitet
 
Fazit:
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Blogartikel / Gastartikel Ende. Texte dürfen Nach Absprache für Pressemitteilung verwendet werden. Alle Angaben trotz sorgfältiger Recherche ohne Gewähr. Text enthält Affiliatelinks zu Ratgeber für Einwanderer / Marion Schanné. Bilder dienen der Illustration und stehen in keinem Zusammenhang mit dem Text. [ Ungarn-Archiv Einwandererhilfe.de Ungarn]
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